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   OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 5 LB 4/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 5 LB 4/19 (https://dejure.org/2020,20136)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.06.2020 - 5 LB 4/19 (https://dejure.org/2020,20136)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 5 LB 4/19 (https://dejure.org/2020,20136)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 5 LB 4/19
    Dabei ist der Wortlaut ("durch ... Baulast oder in anderer Weise") nicht als Alternative zu verstehen, mit der die Bandbreite möglicher Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtung nach Satz 2 eingeschränkt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 -, juris, Rn. 15).

    Die Ermächtigung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Satz 3 BauGB umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Einhaltung der Verpflichtungserklärung sicherzustellen, und damit auch die Auferlegung einer Sicherheitsleistung als Maßnahme zur finanziellen Absicherung eines möglichen Liquiditätsrisikos, d.h. auch die Durchsetzung der Rückbaupflicht soll nicht daran scheitern, dass von einer Vollstreckung abgesehen wird, weil keine ausreichenden öffentlichen Mittel für eine Ersatzvornahme zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5.11 -, juris, Rn. 15).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2012 ausführlich Stellung genommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 -, juris, Rn. 11-13 sowie Rn. 17-19).

    Maßgeblich ist, ob die Kostenschätzung auf einer geeigneten Grundlage beruht und die daran anknüpfende Pauschalierung sachlich nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 -, juris, Rn. 34).

    Ohne Bedeutung ist es vorliegend zudem, wenn die Klägerin darauf verweist, dass in anderen Bundesländern die Abbruchkosten geringer bemessen würden (vgl. z.B. das Urteil des OVG Magdeburg vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -, juris, in dem für 2, 3 Megawatt Anlagen 82.800 EUR angenommen worden waren, was vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 -, juris bestätigt worden war).

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 5 LB 4/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts die Anfechtungsklage gegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 -, juris, Rn. 25).

    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 -, juris, Rn. 25).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 239/09

    Windenergieanlage; Rückbausicherheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 5 LB 4/19
    Da bei der Kostenschätzung auf den Zeitpunkt des Erlasses der Genehmigung abzustellen ist, kommt es letztlich auf die tatsächliche Inflation nicht an (vgl. auch zur Berechnung der Inflation, OVG Magdeburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -, juris, Rn. 48, wobei hier 1% pro Jahr angerechnet worden war).

    Ohne Bedeutung ist es vorliegend zudem, wenn die Klägerin darauf verweist, dass in anderen Bundesländern die Abbruchkosten geringer bemessen würden (vgl. z.B. das Urteil des OVG Magdeburg vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 -, juris, in dem für 2, 3 Megawatt Anlagen 82.800 EUR angenommen worden waren, was vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 -, juris bestätigt worden war).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14

    Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 5 LB 4/19
    Eine Anrechnung der Restwerte hatte ebenfalls nicht zu erfolgen (vgl. so auch VGH Mannheim, Urteil vom 31. März 2015 - 3 S 2016/14 -, juris, Rn. 68).
  • VG Schleswig, 28.04.2016 - 6 A 87/15
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 5 LB 4/19
    unter Abänderung des angefochtenen Urteils der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 28. April 2016 - 6 A 87/15 - unter Aufhebung des angefochtenen Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes die Bedingung A III Nr. 1.2.
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmal; Denkmalschutz; Denkmalwürdigkeit; Erscheinungsbild; Inflation;

    Nach dem gesetzgeberischen Regelungszweck soll diese Durchsetzung der Rückbaupflicht nicht daran scheitern, dass von einer Vollstreckung abgesehen wird, weil keine ausreichenden Mittel für eine solche Ersatzvornahme zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11 -, a. a. O., juris, Rn. 15; OVG Schl.-Hol, Urt. v. 24.6.2020 - 5 LB 4/19 -, ZNER 2020, 465 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 37).

    Deren Berücksichtigung ist nicht nur zulässig (vgl. OVG Schl.-Hol, Urt. v. 24.6.2020 - 5 LB 4/19 -, a. a. O., juris, Rn. 34; OVG LSA, Urt. v. 12.5.2011 - 2 L 239/09 -, juris, Rn. 48, und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.3.2015 - 3 S 2016/14 -, juris, Rn. 68), sondern auch geboten.

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zutreffend geklärt, dass solche Erlöse nicht gegengerechnet werden dürfen, weil weder gesichert ist, dass sie (etwa im Havariefall) überhaupt in nennenswerter Höhe anfallen, noch, dass sie dann dem Verwaltungsträger der Behörde zustünden, die einen Rückbau im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen hätte (vgl. OVG Schl.-Hol, Urt. v. 24.6.2020 - 5 LB 4/19 -, a. a. O., juris, Rn. 36; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.3.2015 - 3 S 2016/14 -, juris, Rn. 68, und OVG LSA, Urt. v. 12.5.2011 - 2 L 239/09 -, juris, Rn. 47).

  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21

    Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Denn diese bauplanungsrechtliche Vorschrift verfolgt maßgeblich fiskalische Zwecke, indem sie im Hinblick auf ein mögliches Liquiditätsrisiko die Kostenerstattung einer Ersatzvornahme sichert, wenn der Verpflichtete den Rückbau nicht durchführt (siehe dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.10.2022, a. a. O., Rn. 65; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.6.2020, Az. 5 LB 4/19, Rn. 29, juris; Söfker, a. a. O., § 35 Rn. 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines

    Er berücksichtigt hierbei schon nicht hinreichend, dass die Anordnung der Sicherheitsleistung in § 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB - anders als die durch § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB vorgegebene Verpflichtungserklärung zum Rückbau - nicht als (besondere) Zulässigkeitsvoraussetzung für das Bauen im Außenbereich, sondern als bloße "Soll-Vorschrift" ausgestaltet ist; Ermessen ist der Behörde dabei auch hinsichtlich Art und Höhe der von ihr verlangten Sicherheitsleistung eingeräumt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.09.2021 - 1 A 11152/20 - juris Rn. 158; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.06.2020 - 5 LB 4/19 - EnWZ 2020, 333 = juris Rn. 29).
  • VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17

    Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht

    Die Nachvollziehbarkeit resultiere auch daraus, dass eine Pauschalierung der Rückbausicherheit auf 4% der Herstellungskosten für zulässig erachtet worden sei (OVG Schleswig, Urteil vom 24. Juni 2020 - 5 LB 4/19 -, juris).

    Dass der Beklagte der Beigeladenen letztlich die Wahl des Sicherungsmittels überlässt, entspricht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und ist nicht zu beanstanden (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Juni 2020 - 5 LB 4/19 -, juris Rn. 32).

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